Wettspielbedingungen

In allen Wettspielen im GC Brilon gelten in Ergänzung zu den Golfregeln des DGV in ihrer jeweils gültigen Fassung folgende Wettspielbedingungen:

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt an Wettspielen sind alle aktiven Mitglieder des GC Brilon, die zumindest eine DGV-Stammvorgabe von -45 haben. Abweichungen von dieser Regel werden jeweils rechtzeitig bekanntgegeben oder sind aus der Wettspielausschreibung ersichtlich. 9-Loch-Turniere sind auch offen für Golfer/innen mit einer Clubvorgabe von -46 bis -54.

2. Meldungen

Meldungen zu clubinternen Wettspielen sind schriftlich bis zum angegebenen Meldeschluss in die am Schwarzen Brett aushängende Meldeliste einzutragen oder müssen per elektronischer Post bis zum Meldeschluss bei der Wettspielleitung eingegangen sein. Nachmeldungen sind – Einverständnis der jeweiligen Spielleitung vorausgesetzt - bis zu 60 Minuten vor Wettspielbeginn gegen eine zusätzliche Nachmeldegebühr in Höhe des Startgeldes möglich.

3. Nenngeld

Das Nenngeld ist ohne Ausnahme vor dem Start zu entrichten. Zieht ein Bewerber nach Meldeschluss seine Meldung zurück, ist dennoch das Nenngeld unaufgefordert zu entrichten. Abmeldungen sind spätestens 1 Stunde vor Turnierbeginn der Turnierleitung mitzuteilen. Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehrpflichtige zahlen ein ermäßigtes Nenngeld. Gastspieler zahlen zusätzlich das Tagesgreenfee. Greenfeevereinbarungen mit anderen Clubs finden bei Turnieren keine Berücksichtigung.

4. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen (Stechen)

  1. Stechen im Lochspiel: Ein nach 18 Löchern „all square“ stehendes Lochwettspiel wird lochweise fortgesetzt, bis eine Partei ein Loch gewinnt, dabei beginnt die Spielfortsetzung am gleichen Loch wie das Wettspiel, die Vorgabenschläge werden verteilt wie in der festgesetzten Runde.
  2. Stechen im Clubmeisterschafts-Zählspiel: Bei Gleichstand im Spiel ohne Vorgabe wird das Spiel fortgesetzt bis zum ersten Loch mit besserem Ergebnis, dabei beginnt die Spielfortsetzung am gleichen Loch wie das Wettspiel.
  3. Stechen bei allen übrigen Zählspielen: Sind die Ergebnisse mehrerer Bewerber gleich, so entscheiden zunächst die neun der gespielten Löcher, die entsprechend der Vorgabenverteilung den Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12 und 9 haben, bei weiterer Gleichheit zählen die sechs Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5 und 14, bei weiterer Gleichheit die drei Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18 und 3, danach schließlich das schwierigste Loch; ist dann immer noch keine Entscheidung erfolgt, entscheidet das Los.

5. Wettspielleitung / Schiedsgericht

Die Wettspielleitung nimmt auch die Aufgaben des Schiedsgerichts wahr. Sie besteht aus mindestens drei bekannt zu gebenden Personen. Die durch das Schiedsgericht getroffenen Entscheidungen sind endgültig.

6. Private Turniere

Private Turniere können nur in Abstimmung mit dem Spielführer und dem Vorstand des GC Brilon durchgeführt werden. Um Vorgabenwirksamkeit zu erreichen, sind Bestimmungen und Regeln des DGV und des GC Brilon zu beachten.

7. Driverköpfe (Regel 4-1)

Jeglicher Driver, den ein Spieler mit sich führt, muss einen Schlägerkopf haben, der bezüglich Typ und Neigung der Schlagfläche (Loft) in dem vom R&A herausgegebenen Verzeichnis zugelassener Driver-Köpfe aufgeführt wird. Ausnahme: Ein Driver, dessen Schlägerkopf vor 1999 hergestellt wurde, ist von dieser Wettspielbedingung befreit.

Strafe für Verstoß: s. Regel 4-1

8. Abspielzeit (Regel 6-3 Anmerkung)

Es gilt die Anmerkung zu Regel 6-3.

Sonderwünsche für eine bestimmte Startgruppe werden nicht berücksichtigt, der Spieler / die Spielerin soll mindestens 10 Minuten vor seiner Startzeit an seinem Abschlag (Tee) sein.

Bei Spielen mit Rundenfristen sind die einzelnen Spiele nach freier Vereinbarung auszutragen. Eine einmal erzielte Einigung kann nur mit Zustimmung des Gegners geändert werden. Bei Nichteinigung gilt der letzte Spieltag der Runde, 14.00 Uhr, als von der Spielleitung angesetzter Termin. Wer zum vereinbarten bzw. als angesetzt geltenden Termin nicht antritt, verliert ohne Spiel.

9. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7)

Alle Wettspielteilnehmer sind gehalten, zügig zu spielen, schneller spielende Flights sind unverzüglich durchzulassen. Hat eine Spielgruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielergruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielergruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe ist. Überschreitet der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so gilt dies als Verstoß gegen Regel 6-7. Strafe für Verstoß:

Lochspiel:

1. Verstoß: Lochverlust

2. Verstoß: Disqualifikation

Zählspiel:

1. Verstoß: 1 Schlag

2. Verstoß: 2 Schläge

3. Verstoß: Disqualifikation

(Stableford Regel 32: 1. Verstoß: 2 Schläge, 2. Verstoß: Disqualifikation)

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

10. Spielunterbrechung

Es gilt Ziffer 5 in Anhang I Teil C der Golfregeln.

Signal zur Spielunterbrechung:

Sofortiges Unterbrechen des Spiels (Gefahr): Ein langer Signalton

Unterbrechung des Spiels: Wiederholt 3 kurze Töne

Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt 2 kurze Töne

Unabhängig hiervon kann jeder Spieler bei Blitzgefahr das Spiel eigenverantwortlich unterbrechen (Regel 6-8a.II).

11. Üben / Nachputten (Regel 7-2 Anmerkung 2)

Ein Spieler darf im Zählspiel keinen Übungsschlag (z.B. „Nachputten“) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.

Strafe für Verstoß: 2 Schläge am nächsten Loch

Strafe für Verstoß am letzten Loch: 2 Schläge an diesem Loch

12. Elektronische Kommunikationsmittel

Das Mitführen von sende- und/oder empfangsbereiten elektronischen Kommunikationsmitteln oder deren Benutzung auf dem Platz wirkt störend und rücksichtslos. Stellt die Spielleitung eine schwerwiegende Störung des Spielbetriebs durch die Benutzung eines solchen Gerätes durch einen Spieler oder Caddie fest, so kann die Spielleitung diese Störung als schwerwiegenden Verstoß gegen die Etikette bewerten und eine Disqualifikation aussprechen.

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